Trotz großer Sorgfalt und Umsicht kommt es bei der Jagdausübung immer wieder vor, dass selbst tödlich getroffenes Wild abgeht und nicht sofort gefunden werden kann. Ebenso schwierig ist es oftmals, vom Straßenverkehr angefahrenes Wild zu finden. Hier sind spezialisierte Nachsuchen-Gespanne mit entsprechender Erfahrung gefordert. Seit 2001 ist der Jagdschutzverein in der glücklichen Lage über eine Nachsuchenstation zu verfügen. Dies ist vor allem Herrn Bernd Rupp zu verdanken, dessen Wirken und Engagement wesentlich dazu beigetragen haben. Herr Rupp war Vorsitzender des Fachausschusses "Jagdhundewesen" im BJV.
Anerkennung von Nachsuchengespannen
Die Anerkennung eines Nachsuchengespanns erfolgt auf Antrag des Nachsuchenführers durch die höheren Jagdbehörden (Regierungen).
Wechselt verletztes Wild in ein Nachbarrevier, gelten ohne Vereinbarung zwischen den Revierinhabern die in Art. 37 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) vorgesehenen Wildfolgeregelungen, die das Fortführen der Nachsuche verzögern oder erschweren können.
Um Tierleid möglichst zu verhindern, können hierzu vom Revierinhaber beauftragte, behördlich anerkannte Nachsuchengespanne Reviergrenzen ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten und im Rahmen der Nachsuche das Wild erlösen. Nachsuchengespanne bestehen aus einem Nachsuchenführer und einem von diesem geführten Nachsuchenhund. Die Anerkennung eines Nachsuchengespanns erfolgt auf Antrag des Nachsuchenführers durch die höheren Jagdbehörden (Regierungen). Als Nachsuchengespann anerkannt ist Herr Martin Spieß. Erführt derzeit einen BGS (Thilja vom Stahlberg).