Jagdschutzverein Neuburg a. D. Donau

Eilmeldung

 

das Veterinäramt teilte uns mit, dass im Rahmen des Routine-Monitorings bei einem im nördlichen Landkreis gesund erlegten Überläufer-Keiler Antikörper gegen die Aujeszkysche Krankheit (Pseudowut) festgestellt wurden. Die Erkrankung wurde in der Vergangenheit in den benachbarten Landkreisen Eichstätt und Pfaffenhofen sowie in zahlreichen weiteren bayerischen Landkreisen nachgewiesen. Für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist es der erste positive Befund.

Die Aujeszkysche Krankheit (AK), auch Pseudowut genannt, ist eine Viruserkrankung, die vorrangig bei Schweinen auftritt und die erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Zur Vermeidung einer Einschleppung in Hausschweinebestände muss jeglicher direkte und indirekte Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen vermieden werden. Dieses sollten insbesondere Jäger, die selbst Schweine halten oder Kontakt zu Hausschweinen haben, berücksichtigen.

Im Gegensatz zur Feststellung bei Hausschweinen wird der Befund nicht als Tierseuchenausbruch bewertet. Bei den Wildschweinen kann die Krankheit nicht bekämpft oder behandelt werden, die allermeisten Stücke überleben eine Infektion.

 

Die Aujeszkysche Krankheit kann nicht nur Schweine, sondern in seltenen Fällen auch Wiederkäuer sowie Hunde und Katzen betreffen. Für diese Tierarten gibt es keine Therapie- oder Impfmöglichkeit. Die Infektion ist immer tödlich. Die Ansteckung erfolgt i. d. R. über die Aufnahme von rohem Fleisch oder von Innereien infizierter Wildschweine oder durch den Kontakt mit Ex- und Sekreten. Teile von Wildschweinen sollten daher nie roh an Hunde verfüttert werden. Unmittelbare Kontakte von Jagdhunden mit Wildschweinen sollten auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt werden. 

 

Für den Menschen ist AK ungefährlich.

 

Weitere Informationen finden Sie z.B. unter: 

 

 

Das neue Bayerische Jagdgesetz wurde beschlossen und tritt zum 01. April 2026 in Kraft

https://www.stmwi.bayern.de/jagd-forst/oberste-jagdbehoerde/bayerisches-jagdgesetz/

Der Jagdschutzverein Neuburg e.V. ist nicht mehr Mitglied im BJV

Die Mitgliederversammlung hat sich am 20.09.2025 mit klarer Mehrheit für die aktuelle Satzung des Jagdschutzvereins Neuburg e.V. entschieden. 

Damit ist der Jagdschutzverein Neuburg e.V. auf Betreiben des Bayerischen Jagdverbandes nicht mehr Verbandsmitglied.

Wir danken unseren Mitgliedern für eure Loyalität gegenüber unserem Verein und der Vorstandschaft. 

Wir werden den Verein, wie bisher, pflichtbewusst, ehrlich und mit Begeisterung für unseren Verein und unser Vereinsleben weiterführen.

 

Warum es sich lohnt bei uns Mitglied zu werden.

  • Wir bieten die Möglichkeit der Hauptmitgliedschaft und der Fördermitgliedschaft
  • Wir bieten unseren Hauptmitgliedern eine Hundeunfallversicherung, siehe Hundewesen
  • Wir bieten unseren Hauptmitgliedern frei Haus das informative Jagdmagazin „Der Überläufer“                    
  • Wir bieten interessante Seminare und Fortbildungen für alle Mitglieder                                            
  • Wir treffen uns zu Gesprächsrunden rund um die Jagd in unserem Haus der Neuburger Jäger in Bittenbrunn           
  • Wir bieten die Möglichkeit einer Teilnahme bei Sammelansitzen, Jagden auf Raubzeug und revierübergreifenden Jagden.   
  • Wir organisieren Schießtermine und fördern das Schießwesen.                                                         
  • Wir beteiligen uns alle zwei Jahre aktiv am Neuburger Schlossfest als Kurpfälzer Jäger Grünau                    
  • Wir verschicken einmal im Jahr an alle Mitglieder unser vereinseigenes Mitteilungsblatt, die „JAGD IN NEUBURG“                
  • Wir loben unter den Hegegemeinschaften Hegepreise aus und unterstützen das Anlegen von Wildäckern  
  • Wir haben eine sehr engagierte Jagdhornbläsergruppe                                                                                
  • Wir haben gut ausgebildete Drohnenpiloten und unterstützen mit vereinseigenen Drohnen die Kitzsuche in den Revieren unserer Mitglieder

 

Unser Antragsformular finden Sie unter Anträge und Formulare