Das Veterinäramt Eichstätt informiert
Am 09. Mai 2024 wurde ein erlegtes Wildschwein im Revier Badanhausen im Zuge des Wildschweinmonitorings positiv auf Aujeszky (Antikörper) befundet.
www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/Virusinfektionen/Aujeszkysche
Was müssen Jäger beachten:
- Unmittelbare Kontakte von Jagdhunden mit Wildschweinen auf das Notwendige beschränken (kein Beuteln der erlegten Stücke).
- Keinen rohen Aufbruch oder rohes Fleisch vom Schwarzwild an Hunde verfüttern.
- Hunde vom Streckenplatz bzw. beim Aufbrechen fernhalten.
Ausbruch der Hasenpest – die Tularämie ist auf den Menschen übertragbar
Folgende Verhaltensempfehlungen sind dringend einzuhalten:
- Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Wildtieren, insbesondere bei offensichtlichen kranken Tieren
- Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Kadavern von Wildtieren
- Einhalten der Arbeitshygiene beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren
- Einhalten der Arbeits- und Küchenhygiene beim Umgang mit Wildbret während der Vorbereitung (Enthäuten, Ausnehmen) und der Zubereitung
- Wildgerichte nur gut durchgegart verzehren
Für weitere Rückfragen bzgl. der Tularämie steht Ihnen das Veterinäramt unter der Tel. 08431 / 57-288 zur Verfügung.
Auch im Wildtierportal Bayern des Bayer. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten Sie wichtige Informationen rund um die Hasenpest unter www.wildtierportal.bayern.de
Die Hasenpest (Tularämie) wird von einem Bakterium (Francisella tularensis) verursacht, das überwiegend bei frei lebenden Nagetieren und Hasenartigen vorkommt. Infizierte Tiere zeigen die Symptome einer fieberhaften Allgemeininfektion mit Abmagerung, Schwäche
und Apathie.
Aufgrund von Entkräftung können infizierte Tiere ihre natürliche Scheu verlieren.
ASP – aktuelle Informationen
unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/
Vogelgrippe – aktuelle Informationen
Im Landkreis wurde die Geflügelpest nachgewiesen. Aus diesem Grund bitten wir um Beachtung der hierzu erfolgten Pressemitteilung und der erlassenen Allgemeinverfügung unter www.neuburg-schrobenhausen.de/gefluegelpest-erreicht-den-landkreis-neuburg-schrobenhausen